Empörung ist gerechtfertigt. Jammern hilft nicht. Denken und handeln helfen dagegen schon. Das gilt für alles, worunter die Menschen heute leiden. Der Mensch kann sich auf einfachste Weise wehren, widersetzen und das seine beitragen, damit das, was lebensfeindlich ist, verschwindet.
In meinen Artikeln der letzten Tage hier auf diesem Blog habe ich über die zuverlässige und schnelle Wirkung von Konsumboykott geschrieben. Kinderleicht. Etwas anspruchsvoller ist es, Briefe zu schreiben, zugegeben. Die meisten könnten das aber schaffen.
Die Verbraucher kaufen nur noch lebensnotwenige Dinge und natürliche Lebensmittel zum selbst kochen. Sie lesen die Zutatenlisten und Allergikerhinweise. Die Händler bleiben auf ihren Fertigprodukten sitzen.
Die Verbraucher schreiben zudem alle Lebensmittelproduzenten an und stellen unangenehme Fragen. Die Produzenten ersticken in einer Flut aus Briefen. Es wird ihnen zuerst egal sein, dann wird es ihnen zunehmend schwül werden, dann werden keine Waren mehr von den Händlern nachbestellt, weil diese in den Regalen vergammeln.
Nur so gehts.
Hier ist eine Anregung, wie solche Briefe an die Produzenten aussehen könnten. Mein Mann und ich verschicken sie gerade.
Und wieder bitte ich meine Leser, ins Handeln zu kommen. Ich bitte wieder einmal darum, diesen und andere Artikel meines Blogs zu verbreiten. Es kostet jedesmal ein paar Minuten. Doch das sollte es wert sein. Ich würde es auch bemerken, wenn dies tatsächlich gemacht wird. Und sollte das geschehen: herzlichen dank! Nicht für mich! Es geht um euch! Und um eure Kinder! Wegen mir mache ich mir diese Mühe nicht.
Anfrage und zugleich Protest und Warnung an die Hersteller
„Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Beunruhigung und, zugegeben, mit großem Ekel und Empörung, haben wir die letzten Tage zur Kenntnis nehmen müssen, dass es laut EU – Verordung zum Teil seit bereits 2021 erlaubt ist, unseren Lebensmitteln Insekten zuzufügen. Es handelt sich dabei bisher um Mehlwürmer, Getreideschimmelkäfer, Wanderheuschrecken und Hausgrillen. Was noch alles kommen mag, kann man sich gar nicht vorstellen.
Unten fügen wir Ihnen die entsprechenden Verordnungen an, die Ihnen sicherlich bekannt sind.
Es gibt neben anderem auch berechtigte gesundheitliche Bedenken gegen diese Lebensmittelzusätze bzw Lebensmittelbestandteile. Zudem möchten wir selbst wählen, was wir essen. Deshalb bitten wir Sie in diesem Schreiben um Aufklärung, was Ihre Produkte beinhalten.
Da wir nicht die einzigen Menschen sind, die beunruhigt und empört sind, werden wir diesen Brief und auch Ihre Antwort dazu veröffentlichen, denn Menschen haben ein Recht auf umfassende Information in dieser Angelegenheit und sollten die Möglichkeit haben, zu wählen.
Wir bitten Sie höflichst um eine zeitnahe Rückmeldung zu unseren wichtigsten unten stehenden Fragen und bedanken uns bei Ihnen für Ihre Bemühungen, damit wir auch weiterhin gerne Ihre Produkte kaufen und verzehren können.
Fragen zu Ihren Produkten mit der Bitte um Aufklärung:
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In welchen Ihrer Produkte sind Insekten, in welcher Form auch immer, enthalten?
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Bei welchen Produkten Ihres Hauses können Sie garantieren, dass keine Insekten oder deren Bestandteile enthalten sind?
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Haben Sie eine Garantie Ihrer Zulieferer, dass deren Produkte oder Rohstoffe frei von Insekten sind?
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Für welche Ihrer Produkte können Sie nicht mit absoluter Sicherheit ausschließen, dass sie insektenfrei sind und weshalb?
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Wie deklarieren Sie auf Ihren Produkten leicht erkenntlich für den Verbraucher die ggf darin verarbeiteten Insekten, mit welchen Bezeichnungen?
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Wie machen Sie Ihre Produkte dahingehend leicht sichtbar kenntlich, dass diese garantiert völlig frei von Insekten sind?
Sicher ist es in Ihrem Interesse, dass wir nach Ihrer Garantie und Ihren Antworten auf unsere Fragen wieder Ihre Produkte kaufen möchten bzw jene Produkte aus Ihrem Angebot wählen können, die absolut frei von Insekten sind. Wir danken Ihnen für Ihre Bemühungen und freuen uns auf Ihre Antwort.
EU – Verordnung betr. Insekten in der Nahrung für Menschen:
Die erste Zulassung für ein sogenanntes “Speiseinsekt” erhielt schon im Juni 2021 der Mehlwurm: Die Durchführungsverordnung 2021/822 der EU-Kommission genehmigte das Inverkehrbringen getrockneter Larven von Tenebrio molitor (Mehlkäfer) als “neuartiges Lebensmittel”
Im November 2021 folgte die Zulassung für das zweite “Speiseinsekt” durch die Durchführungsverordnung 2021/1975: Es darf seitdem gefrorene, getrocknete und pulverförmige Locusta migratoria (Wanderheuschrecken) in der EU in Verkehr gebracht werden.
Seit 2022 respektive 2023 ist zudem die Hausgrille (Acheta domesticus) in verschiedenen Verarbeitungsformen zugelassen. Die Durchführungsverordnung 2022/188 erlaubt das Inverkehrbringen von Acheta domesticus, gefroren, getrocknet und pulverförmig.
Die Durchführungsverordnung 2023/58 vom 5. Januar 23 erlaubt das Inverkehrbringen von larven des Getreideschimmelkäfers.“
Hier die ersten Vier – weitere 400 – 4.000 – 40.000 – … müssen folgen!
Das sind die ersten Adressen, die mein Mann gewählt hat. Die Briefe sind fertig, gehen heute raus. Und er sucht weitere adressen, alles mögliche. Wunderbar!
dennree GmbH
Hofer Straße 11
D 95183 Töpen
RAPUNZEL NATURKOST GmbH
Rapunzelstraße 1
D – 87764 Legau
Alnatura Produktions- und Handels GmbH
Mahatma-Gandhi-Straße 7
DE-64295 Darmstadt
Bodan Großhandel für Naturkost GmbH
Zum Degenhardt 26
D-88662 Überlingen am Bodensee
BIO COMPANY SE
Rheinstraße 45-46
12161 Berlin
dm-drogerie markt GmbH + Co. KG
Postfach 10 02 33
76232 Karlsruhe
ERNTESEGEN
Güttinger Straße 23
78315 Radolfzell
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